Ab dem 16. Jahrhundert waren Drucker verpflichtet, einen Druckvermerk anzuführen. Dieser diente vor allem dazu, den Titel für den Kunden greifbar zu machen, da darin notiert war, über welchen Händler sich das Buch beziehen ließ. Bei billigen Produktionen, die nicht in Buchhandlungen verkauft wurden, fehlten Impressumsangaben dennoch regelmäßig, und bei skandalösen Büchern konnten Buchhändler und Verleger auf ihre Nennung verzichten. Es kündigte einen Titel jedoch wirksam als skandalös an, wenn ein offensichtlich fiktives Impressum gesetzt war. So entstand eine Vielzahl an Pseudonymen und irreführenden Verlagsortangaben. Unter den fingierten Verlegeradressen nahm die Pierre Marteaus zu Köln im Lauf des 17. Jahrhunderts eine herausragende Stellung ein. Verleger im gesamten (die Niederlande einschließenden) französisch- und deutschsprachigen Raum nutzten dessen Name, um politisch brisante Bücher und Raubdrucke relativ gefahrlos zu publizieren. Gleichzeitig hatten sie den Vorteil, von der gemeinsamen Werbeplattform zu profitieren. Erst durch die Weiterentwicklung des Verlags- und Presserechts gewann das Impressum Verbindlichkeit. Heute ist es zur Klärung der Haftung des Verlegers und Druckers pressegesetzlich vorgeschrieben. (Quelle: Wikipedia)